Deplatzierte Wahlwerbung in Eggenfelden

Veröffentlicht am 07.03.2014 in Wahlen

Endspurt beim Kommunalwahlkampf, jede Stimme zählt. Da möchte natürlich jede Partei oder Gruppierung noch einmal kräftig für sich die Werbetrommel rühren. Jedoch ist nicht alles erlaubt, was gefällt. Denn laut "Plakatierverordnung" der Stadt ist Wahlwerbung nur an den dafür vorgesehenen Plakatständern erlaubt. Daher sind die großen Banner der CSU ebenso aus dem Stadtgebiet verschwunden wie entlang der Lauterbachstraße der große Lkw, auf dessen Plane die FWG Werbung machte.

- ein Bericht des Rottaler Anzeiger, 08.03.2014 -

Sie waren nicht zu übersehen, die großen Transparente in Weilberg oder entlang der Schönauer Straße, mit denen die CSU für ihre Bürgermeisterkandidatin Monika Haderer warb. Auch vor dem Autohaus Mercedes Wöllenstein waren große Banner auf einem Tieflader abgestellt. Mittlerweile sind die Plakate Geschichte. "Auf Anordnung der Stadt haben wir diese wieder entfernt", sagt CSU-Ortsvorsitzender Wilfried Reinisch auf Nachfrage des Rottaler Anzeigers.

Warum diese Wahlwerbung nicht erlaubt war, erklärt Verena Albrecht, stellvertretende Wahlleiterin im Rathaus: Die sogenannte Verordnung zum Schutze des Ortbildes verbietet, "insbesondere politische Wahlplakate (...) außerhalb der hierfür von der Stadt zum Anschlag bestimmten Plakatsäulen und Plakatanschlagtafeln anzubringen". Über diese Verordnung hinaus sei das Aufstellen von Wahlwerbung nicht erlaubt, so Albrecht.

Hierbei werde auch nicht zwischen privatem und öffentlichem Grund unterschieden, fügt sie hinzu: "Es geht bei Wahlplakaten nicht darum, wo sie sich befinden, sondern in welchen Raum sie hineinwirken." Alle Wahlplakate, die auf privatem Grund für die Öffentlichkeit eindeutig sichtbar platziert sind, fallen unter die "Plakatierverordnung".

Warum die CSU überhaupt so großflächig plakatiert hatte, hat laut Reinisch folgenden Grund: "Der Lkw, mit dem die FWG Wahlwerbung macht, hat uns dazu veranlasst." Hintergrund: Bei dem Laster handelt es sich um ein Fahrschulfahrzeug, das auf einem Firmengelände entlang der Lauterbachstraße gut sichtbar abgestellt war.

Auch in diesem Fall ist das Rathaus tätig geworden. "Die Stadt hat uns verordnet, dass der Lkw dort, wo er geparkt war, nicht mehr stehen darf", teilt Thomas Kinz- kofer, Ortsvorsitzender der FWG, mit. "Ich gehe aber davon aus, dass er noch als Fahrschulfahrzeug im Einsatz ist."

Verena Albrecht dazu: "Dass der Lkw der Fahrschule herumfährt, lässt sich schwer verbieten." Jedoch dürfe das Fahrzeug nicht mehr so geparkt werden, "dass man es als Werbeplakat wahrnimmt". - anz

 
 

SPD @ Facebook

Spenden

Besucherzähler

Besucher:393661
Heute:30
Online:1